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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Budget

Ein Budget ist ein festgelegter Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit (sog. Budgeteinheit) für eine bestimmte Periode (z.B. Quartal, Haushaltsjahr) die ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Erbringung der geforderten Leistungen bzw. zur Erreichung der vereinbarten Ziele vorgibt. Ein Budget hat für die Organisationseinheit bzw. ihren Leiter verbindlichen Charakter. Wie genau und für was die Mittel verwendet werden liegt jedoch in der Verantwortung der Organisationseinheit.

Budgetvereinbarungen werden in der Praxis häufig mittels Kontrakten festgehalten. Den Prozess der Budgetplanung, -zuteilung und -überwachung bezeichnet man als Budgetierung. Grundsätzlich sei angemerkt, dass Budgetvereinbarungen nicht einzig den finanziellen Rahmen zum Gegenstand haben sollten. Vielmehr sollten auch klare Ziele in Bezug auf Art, Menge und Qualität der zu erbringenden Leistungen festgelegt und durch entsprechende Kennzahlen zur Messung des Zielerreichungsgrads hinterlegt werden. Die Einhaltung des Budgets kann insofern erst durch Gegenüberstellung von Budgetausschöpfung und Zielerreichungsgrad beurteilt werden.

Der kamerale bzw. doppische Haushaltsplan einer öffentlichen Gebietskörperschaft wird z.T. ebenso als Budget bezeichnet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. zur Budgetierung)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger