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Haushaltsreformen in Rheinland-Pfalz


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[Stand: 22. Juni 2011]   
LANDESEBENE:

Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz ist die Einführung einer Form der erweiterten Kameralistik geplant. Elemente des Reformmodells sind u.a.: Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Produkthaushalt, Leistungsaufträge.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Rheinland-Pfalz

Zuständiges Ministerium:
» Finanzministerium Rheinland-Pfalz



KOMMUNALE EBENE:

Reformmodell:
In Rheinland-Pfalz wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Kommunale Doppik

Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Rheinland-Pfalz müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2009 doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2013 ist der erste Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Rheinland-Pfalz

Zuständiges Ministerium:
» Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz

Landesspezifische Informationsplattform:
» www.rlp-doppik.de




Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.isim.rlp.de/staedte-und-gemeinden/kommunale-finanzen/, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.rlp-doppik.de, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.fm.rlp.de/startseite/finanzen/landeshaushalt/budgetierung-kosten-und-leistungsrechnung/, Zugriff
  am 22. Juni 2011


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