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HAUSHALTSREFORM IN RHEINLAND-PFLAZ

[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Rheinland-Pfalz wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen. Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.

Bezeichnung des Reformmodells in Rheinland-Pfalz:
"Kommunale Doppik"

Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.

Übergangsfrist:
Die Übergangsfrist für die Doppik-Einführung in Rheinland-Pfalz läuft bis Ende 2008. Der Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss) ist bis Ende 2013 aufzustellen.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Rheinland-Pfalz

Zuständiges Ministerium:
» Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Landesspezifische Informationsplattform:
» www.rlp-doppik.de






Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.ism.rlp.de/Internet/nav/44c/44c20198-08b7-7d01-73d2-88ada3b7d8f3.htm, Zugriff am 22. Januar
  2010
- http://www.rlp-doppik.de, Zugriff am 22. Januar 2010

© Andreas Burth   |   Impressum