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HAUSHALTSREFORM IN NIEDERSACHSEN

[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Niedersachsen wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen. Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.

Bezeichnung des niedersächsischen Reformmodells:
"Neues Kommunales Rechnungswesen" (NKR)

Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.

Übergangsfrist:
Ab 2012 müssen alle Kommunen in Niedersachsen auf die Doppik umgestellt haben. Der Gesamtabschluss ist ebenfalls spätenstens ab 2012 aufzustellen. Die Übergangsfristen laufen also jeweils bis zum 31.12.2011.

Reformkommunen:
Hannover, Katlenburg-Lindau, Salzgitter, Uelzen, Wilhelmshaven, Dannenberg.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Niedersachsen

Zuständiges Ministerium:
» Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration






Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.mi.niedersachsen.de/master/C4825479_N674318_L20_D0_I522.html, Zugriff am 22. Januar 2010

© Andreas Burth   |   Impressum