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Haushaltsreformen in Niedersachsen
[Stand: 22. Juni 2011]
LANDESEBENE:
Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Niedersachsen ist die Einführung einer Form der
erweiterten Kameralistik geplant.
Elemente des Reformmodells sind u.a.: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Controlling, Budgetierung, Berichtswesen,
Zielvereinbarungen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Leistungsorientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsen (LoHN)
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen
Zuständiges Ministerium:
» Niedersächsisches Finanzministerium
KOMMUNALE EBENE:
Reformmodell:
In Niedersachsen wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik beschlossen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Niedersachsen müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2012 doppische
Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste
doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2012 ist der
erste Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.
Reformkommunen:
Stadt Dannenberg, Stadt Hannover, Gemeinde Katlenburg-Lindau, Stadt Salzgitter, Stadt Uelzen, Stadt Wilhelmshaven.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Niedersachsen
Zuständiges Ministerium:
» Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.mi.niedersachsen.de/master/C4825479_N674318_L20_D0_I522.html, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.mf.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1009&article_id=1334&_psmand=5, Zugriff am 22. Juni 2011
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