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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen (auch: Kontrakte) sind ein outputorientiertes Steuerungs- bzw. Personalführungsinstrument, bei dem die übergeordnete Ebene mit der untergeordneten Ebene Ziele vereinbart (und nicht von oben vorgibt). Wie die vereinbarten Ziele konkret erreicht werden, liegt dann bei der jeweils untergeordneten Ebene.

Inhaltlich enthalten Zielvereinbarungen die von der jeweils untergeordneten Ebene zu erreichenden Ziele in Form der zu erbringenden Leistungen bzw. der angestrebten Wirkungen, sowie die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel (Budget). Des Weiteren sind Kennzahlen zur Beurteilung des Zielerreichungsgrades festzulegen. An die Erreichung der Ziele sollten bestimmte Anreize geknüpft werden.

Beispiele für mögliche Zielvereinbarungsbeziehungen in einer Kommunalverwaltung:
- Zielvereinbarung zwischen Rat/Kreistag und Bürgermeister/Landrat
- Zielvereinbarung zwischen Bürgermeister/Landrat und Amtsleiter
- Zielvereinbarung zwischen Amtsleiter und Abteilungsleiter
- Zielvereinbarung zwischen Abteilungsleiter und "normalem" Mitarbeiter

Zielvereinbarungen finden v.a. im Rahmen des Management by Objectives (MbO) bzw. des Kontraktmanagements Anwendung.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger