Zielvereinbarungen (auch: Kontrakte) sind ein
outputorientiertesSteuerungs-
bzw. Personalführungsinstrument, bei dem die übergeordnete Ebene mit der untergeordneten Ebene
Ziele vereinbart (und nicht von oben vorgibt). Wie die
vereinbarten Ziele konkret erreicht werden, liegt dann bei der jeweils untergeordneten Ebene.
Inhaltlich enthalten Zielvereinbarungen die von der jeweils untergeordneten
Ebene zu erreichenden Ziele in Form der zu erbringenden
Leistungen bzw. der
angestrebten Wirkungen,
sowie die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten
finanziellen Mittel
(Budget). Des Weiteren sind
Kennzahlen zur Beurteilung
des Zielerreichungsgrades festzulegen. An die Erreichung der Ziele sollten
bestimmte Anreize geknüpft werden.
Beispiele für mögliche Zielvereinbarungsbeziehungen in einer Kommunalverwaltung:
- Zielvereinbarung zwischen Rat/Kreistag und Bürgermeister/Landrat
- Zielvereinbarung zwischen Bürgermeister/Landrat und Amtsleiter
- Zielvereinbarung zwischen Amtsleiter und Abteilungsleiter
- Zielvereinbarung zwischen Abteilungsleiter und "normalem" Mitarbeiter