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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen (auch: Kontrakte) sind ein outputorientiertes Steuerungs- bzw. Personalführungsinstrument, bei dem der Vorgesetzte gemeinsam mit dem Mitarbeiter dessen Ziele vereinbart und nicht von oben vorgibt. Wie die vereinbarten Ziele konkret erreicht werden, liegt dann beim Mitarbeiter.

Inhaltlich enthalten Zielvereinbarungen die von der jeweils untergeordneten Ebene zu erreichenden Ziele in Form der zu erbringenden Leistungen bzw. der angestrebten Wirkungen, sowie die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel (Budget). Des Weiteren sind Kennzahlen zur Beurteilung des Zielerreichungsgrades festzulegen. An die Erreichung der Ziele sollten bestimmte Anreize geknüpft werden.

Zielvereinbarungen finden v.a. im Rahmen des Management by Objectives (MbO) bzw. des Kontraktmanagements Anwendung.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum