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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Doppik, kommunale

Unter der kommunalen Doppik versteht man allgemein die Doppik in den Verwaltungen kommunaler Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise, weitere Gemeindeverbände).

In den meisten Bundesländern in Deutschland modernisieren die Kommunen derzeit ihr Haushalts- und Rechnungswesen und stellen es von der Kameralistik auf die (kommunale) Doppik um.

Der Begriff "Kommunale Doppik" wird hierbei in Brandenburg und Rheinland-Pfalz als Eigenname im Sinne der Bezeichnung des dortigen Haushaltsreformmodells verwendet. Andere Länder verwenden für ihre Haushaltsreformmodelle auf kommunaler Ebene andere Begriffe: So spricht man z.B. in Nordrhein-Westfalen in diesem Kontext vom "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" (NKF).

Die erste deutsche Kommune, die die kommunale Doppik eingeführt hat, ist die Stadt Wiesloch (Baden-Württemberg). Die Stadt Wiesloch begann im Jahr 1994 mit der Umstellung auf die kommunale Doppik und stellte 1996 die Eröffnungsbilanz auf. Seit 1999 wird ausschließlich doppisch gebucht.

Siehe hierzu auch:
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Erfahrungsbericht der Stadt Wiesloch zur Doppik-Einführung
- Weitere Doppik-Praxisberichte aus Sicht von Politik und Verwaltung
- Linkliste zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linkliste zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum