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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungslegungsstandards

Als Rechnungslegungsstandards bezeichnet man Regelungen, die sich auf die Behandlung von Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfällen, sowie die Aufstellung von Bilanz, Ergebnisrechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Finanzrechnung bzw. Kapitalflussrechnung beziehen. Sie werden von einem Expertenrat formuliert. Entsprechend handelt es sich bei Rechnungslegungsstandards nicht um unmittelbar geltendes Recht. Zu geltendem Recht können sie erst dann werden, wenn der Gesetzgeber sie in geltendes Recht übernimmt.

Beispiele für Rechnungslegungsstandards: Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS), International Financial Reporting Standards (IFRS), International Public Sector Accounting Standards (IPSAS), European Public Sector Accounting Standards (EPSAS). Im staatlichen Haushaltsrecht wird diese Funktion von einem Standardisierungsrat wahrgenommen (§ 49a HGrG).

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "EPSAS"
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger