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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)

Die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) sind internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor, die vom International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) erlassen werden. Die IPSAS basieren im Wesentlichen auf den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche ihrerseits ein Regelwerk für erwerbswirtschaftliche Unternehmen darstellen. Die IPSAS werden in englischer Sprache verfasst.

Aktuell (Stand: November 2011) umfassen die IPSAS insgesamt 33 Standards (IPSAS 1-32, sowie Cash-Basis IPSAS), welche jeweils einen bestimmten Teilbereich der öffentlichen Rechnungslegung regeln. Die IPSAS 1-32 basieren hierbei auf einem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen, während sich der Cash-Basis IPSAS mit der Rechnungslegung im kameralen System auseinandersetzt. Das System der IPSAS ist aktuell noch nicht vollständig ausgereift, weshalb es regelmäßig überarbeitet wird. Ebenso kommen von Zeit zu Zeit neue Standards hinzu, die diejenigen Teilbereiche der öffentlichen Rechnungslegung regeln, die bislang außen vor gelassen wurden.

Die IPSAS selbst sind nicht unmittelbar rechtlich bindend. Vielmehr handelt es sich um Vorschläge hinsichtlich der öffentlichen Rechnungslegung. Zu geltendem Recht würden sie in einem Staat erst dann werden, wenn sie von der Legislative des Staates als Gesetz verabschiedet werden. In Deutschland haben die IPSAS bislang nur sehr begrenzt Eingang in das Haushaltsrecht gefunden. Auch in der aktuellen Diskussion um die Erneuerung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens spielen sie eine eher untergeordnete Rolle.

Die IPSAS im Überblick:
- IPSAS 1: Darstellung des Jahresabschlusses
- IPSAS 2: Finanzrechnung
- IPSAS 3: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern
- IPSAS 4: Auswirkungen von Wechselkursänderungen
- IPSAS 5: Fremdkapitalkosten
- IPSAS 6: Gesamtabschluss und separate Jahresabschlüsse
- IPSAS 7: Anteile an assoziierten Einheiten
- IPSAS 8: Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
- IPSAS 9: Erträge aus Transaktionen mit Gegenleistung
- IPSAS 10: Rechnungslegung in Hyperinflationsländern
- IPSAS 11: Langfristige Fertigungsaufträge
- IPSAS 12: Vorräte
- IPSAS 13: Leasingverträge
- IPSAS 14: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
- IPSAS 15: Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung (im Januar 2010 ersetzt durch IPSAS 28)
- IPSAS 16: Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
- IPSAS 17: Sachanlagen
- IPSAS 18: Segmentberichterstattung
- IPSAS 19: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
- IPSAS 20: Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
- IPSAS 21: Wertminderung von nicht-zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten
- IPSAS 22: Darstellung von Finanzinformationen über den allgemeinen staatlichen Sektor
- IPSAS 23: Erträge aus Transaktionen ohne Gegenleistung (Steuern & Transferleistungen)
- IPSAS 24: Darstellung von Haushaltsinformationen im Jahresabschluss
- IPSAS 25: Leistungen an Arbeitnehmer
- IPSAS 26: Wertminderungen von zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten
- IPSAS 27: Landwirtschaft
- IPSAS 28: Finanzinstrumente: Darstellung
- IPSAS 29: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
- IPSAS 30: Finanzinstrumente: Angaben
- IPSAS 31: Immaterielle Vermögenswerte
- IPSAS 32: Dienstleistungskonzessionen: Konzessionsgeber
- Cash-Basis IPSAS: Rechnungslegung in der Kameralistik



Weitere Informationen:
» Webseite des IPSAS-Board (in englischer Sprache)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum