Die Integrierte Verbundrechnung (IVR) ist ein umfassendes Modell für das neue öffentliche Haushalts- und
Rechnungswesen auf Grundlage der
Doppik. Charakteristisch für die Integrierte
Verbundrechnung ist, dass sowohl auf Ebene des Haushaltswesens, als auch auf Ebene des Rechnungswesens
eine Planung bzw. Abbildung des Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs in integrierter Form erfolgt. Haushaltswesen und
Rechnungswesen sind hierbei folglich eng miteinander verknüpft.
Die Integrierte Verbundrechnung lässt sich insofern auf Ebene des Rechnungswesens als Erweiterung der
Drei-Komponenten-Rechnung (DKR) um die
Kosten- und Leistungsrechnung verstehen. Demzufolge entspricht auch die grundlegende Funktionsweise des Rechnungswesens
der der Drei-Komponenten-Rechnung. Man kann die Kosten- und Leistungsrechnung hierbei gewissermaßen auch als detailliertere
Fortführung der Ergebnisrechnung begreifen. Die Daten aus der Ergebnisrechnung werden zunächst für die Kosten- und
Leistungsrechnung aufbereitet und dort dann zu verschiedenen Zwecken (z.B. zu Kontroll- oder Kalkulationszwecken)
weiterverarbeitet. Die Aufbereitung der Daten aus der Ergebnisrechnung ist notwendig, da deren Größen
(Aufwendungen und
Erträge) nicht immer
ihren Pendants aus der Kosten- und Leistungsrechnung (Kosten und
Leistungen/Erlöse)
entsprechen.
Wie oben bereits erwähnt, sind das Haushalts- und das Rechnungswesen im Modell der
Integrierten Verbundrechnung eng miteinander verzahnt.
So fließen die Daten aus dem Rechnungswesen in die Haushaltsplanung ein und werden so z.B.
zur Planung von Budgets verwendet. Umgekehrt fließen die Daten aus dem Haushaltswesen
in das Rechnungswesen ein und dienen dort z.B. der Durchführung von Soll-Ist-Vergleichen.
Die Planung des Ressourcenaufkommens bzw. Ressourcenverbrauchs erfolgt in der Integrierten Verbundrechnung
grundsätzlich v.a. über den Ergebnishaushalt. Das realisierte Ressourcenaufkommen bzw. der realisierte Ressourcenverbrauch
wird v.a. über die Ergebnisrechnung und die Bilanz abgebildet.