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Solidarpakt II
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Solidarpakt II
Der Solidarpakt II ist eine für den Zeitraum 2005 bis 2019 etablierte Vereinbarung, welche an den Ende 2004 ausgelaufenen
Solidarpakt I anknüpft und dazu dient,
die schrittweise Angleichung der Lebensverhältnisse in den Ländern und damit
die Vollendung der Deutschen Einheit weiter voranzutreiben.
Der Solidarpakt II knüpft inhaltlich an den Solidarpakt I an. Hierbei weist der Bund den neuen Ländern (Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) im Zeitraum 2005 bis 2019
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 105 Mrd. Euro zu. Hierdurch sollen teilungsbedingte Rückstände in der Infrastruktur
abgebaut und die unterproportionale kommunale Finanzkraft ausgeglichen werden. Man spricht in diesem Kontext auch vom sog. "Korb I".
Nach §11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz erhalten die neuen Länder insgesamt in den Jahren 2005 bis 2019
folgende Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen:
Ergänzend hat sich der Bund für den Zeitraum 2005 bis 2019 verpflichtet, weitere ca. 51 Mrd. Euro in Form
überproportionaler Leistungen (Bundesleistungen und EU-Strukturfondsmittel) für die neuen Länder bereit
zu stellen (sog. "Korb II"). Gegenstand von Korb II sind Mittel für Fördermaßnahmen in den Politikfeldern Wirtschaft,
Innovation, Forschung und Entwicklung, Verkehr, Wohnungs- und Städtebau, EU-Strukturfonds, Altlasten- und Standortsanierung und Sport.
Siehe auch:
- Datenangebot zum Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs
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