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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vollzeitäquivalente

Vergleiche zum Mitarbeiterstand mehrerer Gebietskörperschaften werden häufig auf Grundlage von Vollzeitäquivalenten durchgeführt, um eine analoge Vergleichsgrundlage auf Basis des Arbeitszeitfaktors zu nutzen. Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden z.B. Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Ansichten zum Status Quo und der Veränderung der Vollzeitäquivalente können insb. der Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes entnommen werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum