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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wiederbeschaffungskosten

Die Wiederbeschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes sind die für den Erwerb eines gleichen oder vergleichbaren Vermögensgegenstandes entstehenden Anschaffungskosten. Der allgemeine Marktpreis ist in diesem Zusammenhang nur eine Richtgröße. Zentral sind vielmehr immer die betriebsspezifischen Wiederbeschaffungskosten, also diejenigen Wiederbeschaffungskosten, die das betrachtete Unternehmen bzw. die betrachtete öffentliche Verwaltung hat.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum