Die Wiederbeschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes
sind die für den Erwerb eines gleichen oder vergleichbaren Vermögensgegenstandes entstehenden
Anschaffungskosten.
Der allgemeine Marktpreis ist in diesem Zusammenhang nur eine Richtgröße. Zentral sind vielmehr
immer die betriebsspezifischen Wiederbeschaffungskosten, also diejenigen Wiederbeschaffungskosten,
die das betrachtete Unternehmen bzw. die betrachtete öffentliche Verwaltung hat.