Bei Abwicklungsanstalten handelt es sich um teilrechtsfähige, organisatorisch selbstständige
Anstalten des öffentlichen Rechts.
Abwicklungsanstalten sind der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung zugeordnet.
Zweck der Einrichtung von Abwicklungsanstalten ist es, den Finanzmarkt im Allgemeinen sowie
Kreditinstitute und Finanzholdingsgesellschaften im Speziellen (inkl. deren Tochter- und Zweckgesellschaften)
zu stabilisieren.
Abwicklungsanstalten sind z.B.:
- FMS Wertmanagement
- Erste Abwicklungsanstalt