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Akteur
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Akteur
Als Akteur bezeichnet man eine Person, eine Personengruppe, eine Organisationseinheit oder eine Organisation, die entweder auf
Entscheidungen anderer einwirken kann (oder möchte) oder selbst Entscheidungen treffen kann, die andere Personen, Personengruppen,
Organisationseinheiten oder Organisationen beeinflussen.
Der Akteur ist vom Betroffenen abzugrenzen, welcher von den Entscheidungen der Akteure beeinflusst wird. Ein Betroffener kann
(muss aber nicht notwendigerweise) zugleich als Akteur auftreten. Umgekehrt sind Akteure nicht notwendigerweise zugleich Betroffene.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Akteuren im Bereich der öffentlichen Finanzen
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