Allmendegüter sind
Güter, bei denen andere Personen nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden können und bei denen eine Rivalität in der Nutzung besteht.
Beispiele für Allmendegüter:
- frei zugängliches Online-Angebot, wobei der Server der Webseite aufgrund von zu vielen Besuchern überlastet ist
- frei zugängliche Autobahn mit Stau
- frei zugängliche Fischgründe