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Allokationsfunktion des Staates
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Allokationsfunktion des Staates
Als Allokationsfunktion des Staates bezeichnet man die Aufgabe des Staates, die Verteilung der begrenzten Ressourcen in der
betreffenden Volkswirtschaft möglichst optimal zu gestalten. Im Grundsatz erfolgt die Allokation der Ressourcen auf
verschiedene Verwendungszwecke hierbei nicht durch den Staat, sondern durch den Markt, der die Knappheit der Ressourcen
über die Marktpreise regelt. In einigen Fällen kann der Markt indes z.B. keine
effiziente Ressourcenallokation hervorbringen. In diesem Falle ist es Aufgabe des Staates das Marktversagen zu korrigieren. So stellt
der Staat beispielsweise
öffentliche Güter (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Straßenbeleuchtung) bereit bzw. korrigiert negative externe Effekte (z.B. Umweltverschmutzung)
durch entsprechende gesetzliche Vorschriften.
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