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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Allokationsfunktion des Staates

Als Allokationsfunktion des Staates bezeichnet man die Aufgabe des Staates, die Verteilung der begrenzten Ressourcen in der betreffenden Volkswirtschaft möglichst optimal zu gestalten. Im Grundsatz erfolgt die Allokation der Ressourcen auf verschiedene Verwendungszwecke hierbei nicht durch den Staat, sondern durch den Markt, der die Knappheit der Ressourcen über die Marktpreise regelt. In einigen Fällen kann der Markt indes z.B. keine effiziente Ressourcenallokation hervorbringen. In diesem Falle ist es Aufgabe des Staates das Marktversagen zu korrigieren. So stellt der Staat beispielsweise öffentliche Güter (z.B. Landesverteidigung, Polizei, Straßenbeleuchtung) bereit bzw. korrigiert negative externe Effekte (z.B. Umweltverschmutzung) durch entsprechende gesetzliche Vorschriften.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger