Die sog. Altersteilzeit ermöglicht älteren Beschäftigten eine frühere Beendigung
des aktiven Berufslebens oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand (Teilzeitmodell). Altersteilzeit
kann überwiegend mit
Vollzeit- oder
Teilzeitbeschäftigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, vereinbart werden.