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Anordnung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Anordnung
Unter einer Anordnung (auch: Weisung) versteht man allgemein einen verbindlichen Befehl, welcher spezifiziert, was der
Anordnungsempfänger zu tun bzw. zu unterlassen hat und an welchen Vorgaben und Regeln er sich im Zuge des Anordnungsvollzugs
zu orientieren hat. Das Erteilen einer Anordnung setzt voraus, dass zwischen den jeweiligen Organisationsangehörigen eine
Über- bzw. Unterordnungsbeziehung vorherrscht (d.h. ein Vorgesetzter spricht gegenüber einem ihm untergeordneten Mitarbeiter
eine Anordnung aus).
Im Falle von Anordnungen ggü. nachgeordneten Behörden werden anstatt des Begriffs
der Anordnung zumeist die Begriffe
Erlass
bzw. Verfügung genutzt.
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