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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anordnung

Unter einer Anordnung (auch: Weisung) versteht man allgemein einen verbindlichen Befehl, welcher spezifiziert, was der Anordnungsempfänger zu tun bzw. zu unterlassen hat und an welchen Vorgaben und Regeln er sich im Zuge des Anordnungsvollzugs zu orientieren hat. Das Erteilen einer Anordnung setzt voraus, dass zwischen den jeweiligen Organisationsangehörigen eine Über- bzw. Unterordnungsbeziehung vorherrscht (d.h. ein Vorgesetzter spricht gegenüber einem ihm untergeordneten Mitarbeiter eine Anordnung aus).

Im Falle von Anordnungen ggü. nachgeordneten Behörden werden anstatt des Begriffs der Anordnung zumeist die Begriffe Erlass bzw. Verfügung genutzt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger