Beamte sind öffentliche Bedienstete, die durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen worden sind.
Man unterscheidet zwischen Beamten auf Zeit, Beamten auf Lebenszeit, Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf.
Ebenfalls in einem Beamtenverhältnis stehen darüber hinaus Ehrenbeamte, die ehrenamtlich/unentgeltlich hoheitliche
Aufgaben wahrnehmen.
Im Zuge statistischer Berichte werden den Beamten regelmäßig auch Bezieher von Amtsgehältern (z.B. Minister, parlamentarische
Staatssekretäre) sowie Richter und Soldaten (nur Bund) zugerechnet. Bürgermeister und Beigeordnete werden statistisch erfasst,
wenn sie hauptamtlich (nicht ehrenamtlich) tätig sind.