Der Begriff des Dienstpostens bezeichnet eine, von einem Verwaltungsmitarbeiter wahrgenommene
Stelle innerhalb der
Aufbauorganisation einer öffentlichen Verwaltung.
Mit einem Dienstposten gehen Rechte (z.B. Entscheidungsbefugnisse) und Pflichten (z.B. Erledigung
bestimmter Aufgaben) einher.