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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ex-post-Transaktionskosten

Der Begriff der Ex-post-Transaktionskosten bezeichnet eine Transaktionskosten-Art. Unter die Ex-post-Transaktionskosten fallen sämtliche Kosten, die nach Vertragsabschluss anfallen. Zu den Ex-post-Transaktionskosten zählen folgende Kosten: Kontroll- und Durchsetzungskosten, Nichteinhaltungskosten, Anpassungskosten und Fehlanpassungskosten.

Unter dem Begriff der Kontroll- und Durchsetzungskosten werden diejenigen Kosten zusammengefasst, die für die Überwachung der Vertragseinhaltung seitens der Transaktionspartner bzw. Kosten für die Durchsetzung der Vertragsansprüche anfallen. Nichteinhaltungskosten sind Kosten, die wegen der vollständigen oder teilweisen Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarung entstehen (z.B. geringe Produktqualität). Anpassungskosten sind Transaktionskosten, die für die nachträgliche Änderung der vertraglichen Vereinbarung anfallen. Unter Fehlanpassungskosten versteht man die Gesamtheit derjenigen Kosten, die aus Fehlern in der nachträglichen Vertragsanpassung resultieren.

Gegensatz: Ex-ante-Transaktionskosten.

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Transaktionskosten-Ansatz"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger