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Fiskalverwaltung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Fiskalverwaltung
Unter dem Begriff der Fiskalverwaltung wird all dasjenige Verwaltungshandeln zusammengefasst,
bei dem die öffentliche Verwaltung dem Bürger nicht als hoheitliche, übergeordnete Instanz,
sondern vielmehr als gleichberechtigtes Rechtssubjekt gegenübertritt.
Beispiele: Auftragsvergabe (z.B. bzgl. Bau eines Verwaltungsgebäudes), Kauf von PCs, Leasing eines Autos.
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