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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeingüter

Gemeingüter (auch: Commons) sind Ressourcen, deren Nutzung allen potenziellen Nutzern frei möglich ist. Sie werden vom Staat oder privaten Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Nutzung eines Gutes ist hierbei "frei", sofern das Gut entweder ohne explizit erteilte Nutzungsrechte genutzt werden kann oder sofern die Nutzungsrechte am betreffenden Gut neutral vergeben werden. Ob ein Gut als Gemeingut einzuordnen ist, ist im Einzelfall zu überprüfen und hängt v.a. an der Nutzung bzw. den Nutzungsmöglichkeiten der jeweiligen Ressource.

Beispiele für denkbare Gemeingüter: Wasservorkommen, Fischgründe, Wissen, Rohstoffe, Grund und Boden, Sprache, Erdatmosphäre, Demokratie.

Ein wichtiges Merkmal von Gemeingütern ist erstens, dass sich die Nutzergemeinschaft selbst Regeln zur Nutzung der Ressourcen aufstellt. Zweitens sind Gemeingüter dadurch charakterisiert, dass sie nicht auf Tauschbeziehungen (z.B. Geld gegen Auto) basieren, sondern auf der Grundidee gründen, dass Personen selbst einen Beitrag dazu leisten und dafür auch Beiträge anderer Personen nutzen können. Drittens basieren Gemeingüter auf der Grundidee der gemeinsamen Ressourcennutzung - in Abgrenzung zum Privateigentum an Ressourcen.

Diejenigen Personen, die Gemeingüter nutzen, bezeichnet man als Commoners. Unter der Community versteht man die Gemeinschaft der Personen, die die Gemeingüter pflegt und erhält. Commoning bezeichnet wiederum die Gesamtheit aller Tätigkeiten, die die Nutzung, der Pflege und den Erhalt von Gemeingütern betreffen.

Gemeingüter können hinsichtlich der Nutzung verschiedene, spezifische Charakteristika aufweisen. So gibt es Gemeingüter, die durch Nichtnutzung verschwinden können (z.B. deutsche Sprache). Umgekehrt existieren aber ebenso Gemeingüter, die durch Übernutzung verschwinden können (z.B. Rohstoffe).

Nach Ostrom müssen die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sein, damit der Gemeingüter-Ansatz bei bestimmten Ressourcen funktionieren kann:
  • Grundsatz der Erstellung und Pflege der Ressource (im Gegensatz zum Grundsatz des Tauschens von Ressourcen)
  • Klar bestimmte Nutzergruppe
  • Klare Regeln zur Nutzung und Pflege der Gemeingüter
  • Kontrolle der Regeleinhaltung seitens der Nutzer (z.B. um vor Übernutzung oder Nichtnutzung zu schützen)
  • Sanktionierung bei Verstößen gegen die Regeln, wobei diese Sanktionen keinen existenzgefährdenden Charakter haben dürfen
  • Anerkennung der Regeln seitens der öffentlichen Hand (z.B. in Gesetzesform)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger