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Hauptverwaltungsbeamter (HVB)
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Hauptverwaltungsbeamter (HVB)
Unter dem Begriff des Hauptverwaltungsbeamten (HVB) versteht man die allgemeine Bezeichnung für den obersten Kommunalbeamten
und Leiter einer Kommunalverwaltung. Er vertritt die Kommune nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Bürgern gewählt.
Teilweise erfolgt die Wahl auch durch die kommunale Volkvertretung (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag). Die konkreten Kompetenzen
bzw. Funktionen des Hauptverwaltungsbeamten sind von Bundesland zu Bundesland nicht einheitlich geregelt.
In Städten und Gemeinden wird er als Oberbürgermeister oder Bürgermeister bezeichnet. Der Hauptverwaltungsbeamte der Mitgliedsgemeinden
niedersächsischer Samtgemeinden heißt Gemeindedirektor. Im Falle von Landkreisen heißt der Hauptverwaltungsbeamte Landrat.
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