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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hauptverwaltungsbeamter (HVB)

Unter dem Begriff des Hauptverwaltungsbeamten (HVB) versteht man die allgemeine Bezeichnung für den obersten Kommunalbeamten und Leiter einer Kommunalverwaltung. Er vertritt die Kommune nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Bürgern gewählt. Teilweise erfolgt die Wahl auch durch die kommunale Volkvertretung (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag). Die konkreten Kompetenzen bzw. Funktionen des Hauptverwaltungsbeamten sind von Bundesland zu Bundesland nicht einheitlich geregelt.

In Städten und Gemeinden wird er als Oberbürgermeister oder Bürgermeister bezeichnet. Der Hauptverwaltungsbeamte der Mitgliedsgemeinden niedersächsischer Samtgemeinden heißt Gemeindedirektor. Im Falle von Landkreisen heißt der Hauptverwaltungsbeamte Landrat.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger