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Hoheitsverwaltung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Hoheitsverwaltung
Der Begriff der Hoheitsverwaltung bezeichnet denjenigen Teil einer öffentlichen Verwaltung, der
durch Anwendung hoheitlicher Maßnahmen (d.h. insb. durch Gebote und Verbote) bestimmte Bereiche
des öffentlichen Lebens verbindlich und einseitig regelt. Grundlage der hoheitlichen Tätigkeit
sind entsprechende Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen etc.), die der Verwaltung das Recht
zur Ausübung hoheitlicher Gewalt zusprechen.
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