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Indienstnahme
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Indienstnahme
Bei der Indienstnahme handelt es sich um eine Form der Einbeziehung Privater in die öffentliche Aufgabenwahrnehmung. Die
Indienstnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass Private bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllen, welche ihnen i.d.R. durch
Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragen worden sind. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich indes nicht um hoheitliche Aufgaben.
Beispiele: Eigenüberwachung im Emissionsschutzinteresse, Pflicht der Mineralölunternehmen zur Einhaltung einer Biokraftstoff-Quote.
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