Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » I » Indienstnahme

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Indienstnahme

Bei der Indienstnahme handelt es sich um eine Form der Einbeziehung Privater in die öffentliche Aufgabenwahrnehmung. Die Indienstnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass Private bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllen, welche ihnen i.d.R. durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragen worden sind. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich indes nicht um hoheitliche Aufgaben.

Beispiele: Eigenüberwachung im Emissionsschutzinteresse, Pflicht der Mineralölunternehmen zur Einhaltung einer Biokraftstoff-Quote.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger