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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Individualgüter

Ein Individualgut (auch: privates Gut) ist ein Gut, bei dem eine Rivalität im Konsum besteht (d.h. durch die Nutzung des Gutes durch eine Person ist die Nutzung des Gutes durch eine andere Person nicht mehr möglich) und bei dem die Möglichkeit besteht, andere Personen von der Nutzung dieses Gutes auszuschließen. Individualgüter können an Märkten gehandelt werden.

Beispiele für Individualgüter: Auto, Nahrungsmittel, Kleidung.

Individualgüter (inkl. Beispiele) - Definition

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger