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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Innenministerkonferenz (IMK)

Die Innenministerkonferenz (IMK) (vollständige Bezeichnung: Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder) ist eine regelmäßige Fachministerkonferenz und ein Gremium, im Rahmen dessen die 16 Bundesländer im Zuständigkeitsbereich der Landesinnenministerien zusammenarbeiten. Sie dient insb. der Selbstkoordinierung der Länder im Rahmen des sog. "kooperativen Föderalismus" und fungiert als Bindeglied zwischen den Innenministerien der Länder und dem Bundesinnenminister.

Im Rahmen der Konferenzsitzungen beraten die Innenminister aktuelle innenpolitische Themen und entscheiden über Grundsatzpositionen und Angleichungen von Verwaltungsverfahren. Entscheidungen der Innenministerkonferenz können nur einstimmig gefasst werden (sog. Einstimmigkeitsprinzip). Es besteht gleichwohl die Möglichkeit einer Enthaltung. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz sind i.d.R. öffentlich (sofern nicht ein Land oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht).

Die Innenministerkonferenz ist kein Organ des Bundes und auch kein Teil des Bundesrates. Gleichwohl besteht zwischen dem Bundesrat (und hier insb. dem Bundesratsausschuss für Innere Angelegenheiten) einerseits und der Innenministerkonferenz andererseits eine enge Verbindung, da es sich jeweils personell um die gleichen Entscheidungsträger handelt. Mitglieder der Innenministerkonferenz sind die 16 Innenminister der Länder. Der Vorsitz wechsel jährlich. Der Bundesinnenminister nimmt als gleichberechtigtes, jedoch nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Innenministerkonferenzen teil.

Die Innenministerkonferenz findet im Regelfall zwei Mal pro Jahr (einmal im Frühling, einmal im Herbst) statt. Sofern erforderlich können Sondersitzungen einberufen werden. Zwei Wochen vor den Sitzungen der Innenministerkonferenz tagen i.d.R. die Staatssekretäre bzw. Staatsräte zur Vorbereitung der eigentlichen Innenministersitzungen im Rahmen einer sog. Vorkonferenz.

Die Innenministerkonferenz hat ihre Geschäftsstelle beim Bundesrat eingerichtet. Die Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz hat eine Dienstleistungsfunktion für die Konferenzmitglieder. Ferner wird die Arbeit der Innenministerkonferenz durch sechs Arbeitskreise (AK) unterstützt:
- AK I: Staatsrecht & Verwaltung
- AK II: Innere Sicherheit
- AK III: Kommunale Angelegenheiten
- AK IV: Verfassungsschutz
- AK V: Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz & zivile Verteidigung
- AK VI: Organisation, öffentliches Dienstrecht & Personal

Siehe auch:
- Links zu den Bundes- und Landesinnenministerien
- Beschlüsse der Innenministerkonferenz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger