Die juristische Funktion ist eine klassische
Budgetfunktion.
Nach ihr sind während des
Haushaltsvollzuges, sowie im Stadium der
Haushaltsaufstellung und -kontrolle rechtlich detailliert
ausgearbeitete Vorgaben zu beachten. Die Rechtskonformität
der Haushaltsplanung wird als juristische Basis oder
juristische Budgetfunktion bezeichnet.