Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » K » Kontrahierungszwang

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Kontrahierungszwang

Als Kontrahierungszwang (auch: Abschlusszwang) bezeichnet man eine von Gesetzes wegen bestehende Pflicht, einen Vertrag mit jedermann abzuschließen, der dem Betroffenen ein entsprechendes Vertragsangebot unterbreitet. Der Kontrahierungszwang ist somit eine Ausnahme von Grundsatz der Vertragsfreiheit.

Kontrahierungszwang besteht z.B. für:
- Verkehrsbetriebe (z.B. Öffentlicher Personennahverkehr, Deutsche Bahn)
- Gesetzliche Krankenkassen
- Versicherungsunternehmen bzgl. Kfz-Haftpflichtversicherungen
- Ggf. für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger