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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kontrolle

Als Kontrolle bezeichnet man die ständige, gegenwartsnahe Beaufsichtigung von Strukturen, Vorgängen und Prozessen. Die Kontrolle erfolgt hierbei durch Organisationsangehörige, die in den betreffenden Vorgang/Prozess mittelbar oder unmittelbar eingebunden sind. Die Kontrolle kann alternativ auch durch automatisierte Mechanismen erfolgen.

Die Kontrolle ist abzugrenzen von der Prüfung. Die Prüfung erfolgt durch Personen, die nicht in die zu überprüfenden Vorgänge/Prozesse eingebunden sind (weder mittelbar noch unmittelbar). Prüfungen sind darüber hinaus stärker vergangenheitsorientiert als Kontrollen, welche möglichst parallel zum jeweiligen Vorgang/Prozess erfolgen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger