Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » K » ku-Vermerk

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


ku-Vermerk

Als ku-Vermerk (auch: Umwandlungsvermerk) wird ein Haushaltsvermerk im Stellenplan bezeichnet, der vorsieht, Planstellen oder andere Stellen in eine andere Stellenart umzuwandeln. Die Abkürzung "ku" steht für "künftig umzuwandeln".

Im ku-Vermerk ist sowohl zu konkretisieren, in welche Stellenart eine Stelle umgewandelt werden soll (z.B. von einer Angestellten-Stelle in eine Beamten-Stelle), als auch zu welchem Zeitpunkt diese Umwandlung vonstatten gehen soll. Ist eine Stelle ohne weitere Angaben als künftig umzuwandeln bezeichnet, so gilt die nächste freiwerdende Stelle derselben Entgelt-/Besoldungsgruppe in derselben Fachrichtung im Zeitpunkt ihres Freiwerdens als in die Stelle umgewandelt, die in dem ku-Vermerk angegeben ist.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger