Als ku-Vermerk (auch: Umwandlungsvermerk) wird ein Haushaltsvermerk im Stellenplan bezeichnet, der vorsieht, Planstellen oder andere Stellen in
eine andere Stellenart umzuwandeln. Die Abkürzung "ku" steht für "künftig umzuwandeln".
Im ku-Vermerk ist sowohl zu konkretisieren, in welche Stellenart eine Stelle umgewandelt werden soll
(z.B. von einer Angestellten-Stelle in eine Beamten-Stelle), als auch zu welchem Zeitpunkt diese
Umwandlung vonstatten gehen soll. Ist eine Stelle ohne weitere Angaben als künftig umzuwandeln bezeichnet,
so gilt die nächste freiwerdende Stelle derselben Entgelt-/Besoldungsgruppe in derselben
Fachrichtung im Zeitpunkt ihres Freiwerdens als in die Stelle umgewandelt,
die in dem ku-Vermerk angegeben ist.