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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Leistungsbilanzdefizit

Ein Leistungsbilanzdefizit liegt vor, wenn eine Volkswirtschaft in einer bestimmten Periode (z.B. ein Jahr) inkl. der Zahlungen und Transfers aus Erwerbs- und Vermögenseinkommen wertmäßig weniger Waren und Dienstleistungen exportiert als sie Waren und Dienstleistungen importiert. Ein Leistungsbilanzdefizit erhöht die Verbindlichkeiten der betreffenden Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland.

Sofern eine Volkswirtschaft ein Leistungsbilanzdefizit und der Staat dieser Volkswirtschaft zugleich ein gesamtstaatliches Haushaltsdefizit aufweist, spricht von man einem sog. Zwillingsdefizit.

Gegensatz: Leistungsbilanzüberschuss.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger