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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mehreinnahmen

Als Mehreinnahmen werden im Zuge des Haushaltsvollzugs realisierte Einnahmen bezeichnet, wenn diese die im Haushaltsplan angesetzten Einnahmen übersteigen.

Gegensatz: Mindereinnahmen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger