Unter dem Mietkauf ist ein Mietvertrag zu verstehen, bei welchem dem Mieter (öffentliche Verwaltung
oder öffentliches Unternehmen) vom Vermieter das Recht eingeräumt wurde, innerhalb einer bestimmten
Frist durch einseitige Erklärung die gemietete Sache käuflich zu erwerben. Möglich ist der
spätere Kauf zu einem vorher bestimmten Preis und unter Anrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt
gezahlten Mieten.