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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mietkauf

Der Mietkauf ist bei öffentlichen Verwaltungen bzw. öffentlichen Unternehmen als alternatives Finanzierungsinstrument zu bezeichnen.

Unter dem Mietkauf ist ein Mietvertrag zu verstehen, bei welchem dem Mieter (öffentliche Verwaltung oder öffentliches Unternehmen) vom Vermieter das Recht eingeräumt wurde, innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung die gemietete Sache käuflich zu erwerben. Möglich ist der spätere Kauf zu einem vorher bestimmten Preis und unter Anrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Mieten.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger