HaushaltsSteuerung.de »
Lexikon »
P »
Peter-Prinzip
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Peter-Prinzip
Beim Peter-Prinzip handelt es sich um eine Theorie, gemäß derer jede Person in der Organisationshierarchie so lange
befördert wird, bis er die Ebene seiner individuellen Unfähigkeit erreicht hat.
Das Grundprinzip ist hierbei das Folgende: Eine Person zeigt sich auf ihrer aktuellen
Stelle als kompetent und wird
daher befördert. Erfüllt sie auch auf der nächsten Hierarchieebene die Erwartungen (bzw. übertrifft sie), wird die
Person erneut befördert. Dies geht so lange, bis die Person an eine Hierarchieebene/Stelle gelangt, mit deren Aufgabenprofil
sie überfordert ist. Nun wird sie nicht erneut befördert. Übertragen auf die gesamte Organisation setzt sich die
Führungsstruktur demnach zunehmend aus "Unfähigen" zusammen. Lediglich diejenigen Organisationsangehörigen,
die die Stufe ihrer individuellen Unfähigkeit noch nicht erreicht haben (d.h. diejenigen, die noch einmal oder mehrmals
befördert werden müssen bis sie auf der Stufe der Unfähigkeit angelangen) und diejenigen Organisationsangehörigen, die
sich in Erwartung der drohenden Unfähigkeit explizit eine Beförderung abgelehnt haben, gehören noch zu den Leistungsträgern
und erhalten die Funktionsfähigkeit der gesamten Organisation.
|