Als Planungsverwaltung bezeichnet man eine Art der öffentlichen Verwaltungstätigkeit. Gegenstand der Planungsverwaltung sind Entscheidungen
über die künftige Gestaltung des Gemeinwesens.
Unter die Aufgaben der Planungsverwaltung fallen beispielsweise:
- Haushalts- und
Finanzplanung
- Fachplanung (z.B. Planfeststellungsverfahren für Straßen, Flughäfen)
- Raumplanung