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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Prüfung, unvermutete

Eine unvermutete Prüfung ist eine von einer Rechnungsprüfungsinstitution vorgenommene Rechnungsprüfung, die unangekündigt vorgenommen wird.

Im Falle des Bundes sind nach § 78 Bundeshaushaltsordnung z.B. die für Zahlungen und Buchungen zuständigen Stellen mindestens einmal pro Jahr und die für die Verwaltung von Vorräten verantwortlichen Stellen mindestens im 2-Jahresrhythmus einer unvermuteten Prüfung zu unterziehen, sofern das Bundesfinanzministerium in Ausnahmefällen nicht etwas anderes festlegt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Institutionen der überörtlichen, kommunalen Rechnungsprüfung
- Linksammlung zu den Rechnungshöfen der EU, Deutschlands, Österreichs und der Schweiz
- Linksammlung zu kommunalen Rechnungsprüfungsordnungen

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger