Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung (auch kurz: überörtliche Prüfung) handelt es sich um eine im Abstand von mehreren Jahren von einer unabhängigen Prüfungsinstitution (z.B. Gemeindeprüfungsanstalt, Landesrechnungshof) durchzuführende Prüfung des Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesens einer Kommune.