Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » R » Rechtsaufsicht

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht ist eine Aufsichtsart, bei der überprüft wird, ob die beaufsichtigte Organisation oder Organisationseinheit die einschlägigen Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Verträge etc.) eingehalten hat. Die Rechtsaufsicht hat nur eine Überwachungsfunktion, nicht jedoch eine steuernde Funktion hinsichtlich der Organisationspolitik. Bei der Rechtsaufsicht handelt es sich um die für Angelegenheiten der Selbstverwaltung typische Art der Aufsicht.

Beispiele für Organisationen, die einer reinen Rechtsaufsicht unterliegen: Rundfunkanstalten, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger