HaushaltsSteuerung.de »
Lexikon »
R »
Rechtsaufsicht
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsicht ist eine
Aufsichtsart, bei der überprüft wird, ob die
beaufsichtigte Organisation oder
Organisationseinheit die einschlägigen Rechtsnormen
(Gesetze, Verordnungen, Verträge etc.) eingehalten hat. Die Rechtsaufsicht hat nur eine Überwachungsfunktion,
nicht jedoch eine
steuernde Funktion hinsichtlich der Organisationspolitik. Bei der Rechtsaufsicht handelt es sich um die
für Angelegenheiten der Selbstverwaltung typische Art der Aufsicht.
Beispiele für Organisationen, die einer reinen Rechtsaufsicht unterliegen: Rundfunkanstalten, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur.
|