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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften

Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften (auch kurz: Restkaufgelder) bezeichnen den noch nicht bezahlten Teil einer Kaufsumme im Kontext des Erwerbs von Grundstücken. Sofern der noch nicht gezahlte Betrag im Sinne einer Hypothek durch einen Eintrag ins Grundbuch gesichert ist, spricht man von einer sog. Restkaufgeldhypothek.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger