Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften
Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften (auch kurz: Restkaufgelder) bezeichnen den noch nicht bezahlten Teil
einer Kaufsumme im Kontext des Erwerbs von Grundstücken. Sofern der noch nicht gezahlte Betrag im Sinne einer Hypothek durch
einen Eintrag ins
Grundbuch gesichert ist, spricht man von einer sog. Restkaufgeldhypothek.