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Subsidiaritätsprinzip
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Aufgaben der öffentlichen Hand im Zweifel auf unterster, lokaler Ebene (Kommunen)
erfüllt werden sollten. Voraussetzung für die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips ist jedoch, dass die lokale Ebene auch
in der Lage ist, diese Aufgaben selbstständig wahrzunehmen. Die übergeordneten Ebenen (insb. Land, Bund, EU) haben hierbei
zunächst die Aufgabe, die unteren Ebenen - sofern notwendig - bei deren Aufgabenerfüllung zu unterstützen. Die übergeordneten
Ebenen nehmen öffentliche Aufgaben erst dann selbst wahr, wenn die jeweils untergeordneten Ebenen mit der Wahrnehmung
dieser Aufgaben überfordert wären.
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