Beim Verfahren bei einem übermäßigen
Defizit handelt es sich um ein Verfahren, das eingeleitet wird, wenn ein EU-Mitglied mit seinem
Haushalt die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegte Defizitgrenze von 3 Prozent des
BIP überschreitet.
Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit setzt sich aus mehreren Schritten zusammen. Hierzu zählen auch mögliche Sanktionen, um das EU-Mitglied dazu zu bringen, das Haushaltsdefizit unter Kontrolle zu bringen.