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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist eine einzelfallbezogene Verfügung, Entscheidung oder sonstige hoheitliche Maßnahme, die von einer öffentlichen Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen/durchgeführt wird. Unter die Verwaltungsakte fallen ferner Allgemeinverfügungen, welche sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richten oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betreffen.

Verwaltungsakte entfalten unmittelbar eine rechtliche Wirkung nach außen, d.h. sie sind zunächst grundsätzlich rechtswirksam. Gleichwohl ist es für die vom Verwaltungsakt betroffenen Personen möglich, Verwaltungsakte anzufechten (z.B. durch eine Anfechtungsklage).

Beispiele für Verwaltungsakte:
- Verkehrszeichen eines Polizisten
- Feststellung der Staatsangehörigkeit
- Beförderung eines Beamten
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Bewilligung von Sozialleistungen
- Baugenehmigung
- Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis
- Rentenbescheid
- Einbürgerung eines Ausländers

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger