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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungshelfer

Als Verwaltungshelfer bezeichnet man private Rechtssubjekte, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und in ihrer Aufgabenwahrnehmung unselbstständig sind, d.h. sie sind im Auftrag und nach Weisung einer Behörde tätig.

Beispiele: Architekten, private Planungsbüros.

Der Verwaltungshelfer ist abzugrenzen vom Beliehenen, welcher im Gegensatz zum Verwaltungshelfer in seiner Aufgabenwahrnehmung selbstständig tätig ist.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger