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Verwaltungshelfer
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Verwaltungshelfer
Als Verwaltungshelfer bezeichnet man private Rechtssubjekte, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und in ihrer Aufgabenwahrnehmung
unselbstständig sind, d.h. sie sind im Auftrag und nach Weisung einer Behörde tätig.
Beispiele: Architekten, private Planungsbüros.
Der Verwaltungshelfer ist abzugrenzen vom
Beliehenen, welcher im Gegensatz zum Verwaltungshelfer in seiner Aufgabenwahrnehmung selbstständig tätig ist.
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