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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorkasse

Der Begriff der Vorkasse (auch: Vorauskasse, Vorauszahlung) bezeichnet die komplette Zahlung des vereinbarten Kaufpreises seitens des Käufers vor Erbringung der Leistung bzw. Lieferung der Ware seitens des Verkäufers.

Abzugrenzen von der Vorkasse die Anzahlung. Die Anzahlung stellt eine teilweise Zahlung des Kaufpreises vor Leistung bzw. Lieferung dar.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger