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Fallzahlsteigerung kommunaler Versorgungsempfänger
Fallzahlsteigerung kommunaler Versorgungsempfänger
10. Juni 2011 |
Autor: Marc Gnädinger
Die jährlich erscheinende Versorgungsempfängerstand-Statistik des Statistischen Bundesamtes wird eher selten im Zuge
gängiger Kommunalfinanzberichte ausgewertet. Gleichwohl enthält sie interessante Daten zu den Gemeinden, Gemeindeverbänden
und Zweckverbänden. Der Blick in die Zahlen kann interessant sein: Die Zahlen sind für die Finanzsituation bedeutend
und Entwicklungen können für den Bedarf der Vorsorge sensibilisieren - insbesondere dann, wenn Entwicklungstrends
unter Berücksichtigung demographischen Entwicklungen antizipiert werden.
Die Fallzahl der
Versorgungsempfänger der Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich Zweckverbände)
nach Beamten und Soldatenrecht hat sich in den vergangenen Jahren erhöht. Technisch handelt es sich bei den statistisch
erfassten Versorgungsempfängern des gesamten öffentlichen Dienstes nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht um Personen,
die nach beamten- und soldatenrechtlichen Vorschriften versorgt werden. Hierzu zählen ehemalige Beamte, Richter und Soldaten
sowie Hinterbliebene von verstorbenen aktiven Beamten und Ruhegehaltsempfängern (vgl. Statistisches Bundesamt:
Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes 2010, Wiesbaden (2010), S. 7). Gab es zum 01.01.2000 rund 104.600
Versorgungsempfänger, waren es zum 01.01.2010 bereits ca. 110.000.
» Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes 2010 - Fachserie 14, Reihe 6.1 (erschienen am 25.11.2010)
Hrsg.: Statistisches Bundesamt
Die Gesamtfallzahlsteigerung zwischen den Jahren 2000 und 2010 (+ 5.400 Versorgungsempfänger; +5,2 Prozent) verdeckt,
dass innerhalb der Versorgungsempfängergruppen (Art der Versorgung) die Entwicklung äußerst heterogen war (siehe Abbildung).
Der Anstieg der Gesamtfallzahl ist allein auf den Anstieg der
Ruhegehaltempfänger zurückzuführen. Die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger ist in den letzten Jahren stark gestiegen:
Waren es zum 01.01.2000 noch 63.100 Empfänger von Ruhegehalt, sind es zum 01.01.2010 bereits 74.600 - ein Anstieg
um 11.500 Fälle (+18,2 Prozent).
Im gleichen Zeitraum hat sich die Fallzahl der
Empfänger von Witwen- oder Witwergeld reduziert, was den Anstieg der
Gesamtfallzahl der kommunalen Versorgungsempfänger gebremst hat. Zum 01.01.2000 gab es rund 38.900 Empfänger von Witwen-
oder Witwergeld, zum 01.01.2010 waren es nur noch etwa 33.100 - eine Reduzierung um 5.800 Empfänger (-14,9 Prozent). Die
Fallzahl der
Empfänger von Waisengeld blieb in betrachtetem Zeitraum nahezu unverändert.
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