Haushaltssanierung in pflichtigen Stärkungspakt-Kommunen
26. April 2013 |
Autor: Marc Gnädinger
Die Haushalts- und Verschuldungssituation einzelner nordrhein-westfälischer Kommunen ist äußerst angespannt. Abhilfe soll u.a. der sog.
Stärkungspakt Stadtfinanzen bringen, ein Entschuldungsfonds des Landes für konsolidierungsbedürftige Städte und Gemeinden (d.h. keine Gemeindeverbände). Nach
§ 3 des Stärkungspaktgesetzes ist die Teilnahme für einzelne Kommunen verpflichtend.
Hierbei handelt es sich um diejenigen 34 Städte und Gemeinden
(siehe Karte),
aus deren Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2010 sich im Jahr 2010 oder in der mittelfristigen Ergebnisplanung für die Jahre 2011 bis 2013 eine Überschuldungssituation ergibt. Im Gegenzug
für die Landeshilfen müssen die betreffenden Kommunen Haushaltssanierungspläne aufstellen. Hierbei können sie bei Bedarf die Hilfe der
GPA (Task Force) in Anspruch nehmen.
Die aufgestellten Sanierungspläne einzelner Kommunen sind durchaus ehrgeizig. Die darin formulierten Ideen können in Teilen auch anderen
Kommunen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus Anregungen für eigene notwendige Konsolidierungsanstrengungen geben. HaushaltsSteuerung.de
hat daher eine Internetrecherche durchgeführt und Dokumente sowie Meldungen zu den Haushaltssanierungsplänen der 34 Pflicht-Teilnehmer ausfindig
gemacht. Diese werden im Folgenden dargestellt.