Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunale Entschuldung durch die Hessenkasse

Kommunale Entschuldung durch die Hessenkasse
20. März 2020  |  Autor: Marc Gnädinger



In Deutschland wird aktuell seitens des Bundes darüber nachgedacht, hochverschuldete Kommunen zu entlasten. Hessen ist diesen Schritt bereits gegangen. Auf den Kommunalen Schutzschirm als Hilfe zur Selbsthilfe folgte die Hessenkasse: Der Landtag hat am 25. April 2018 das Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen (HessenkasseG) beschlossen.

Das Entschuldungsprogramm der Hessenkasse sieht vor, den hessischen Kommunen zum 1. Juli 2018 nahezu ihre kompletten (echten) Kassenkredite im Kernhaushalt abzunehmen. Das Programm wird durch Eigenbeiträge der teilnehmenden Kommunen von 25 Euro je Einwohner mitfinanziert. Die Dauer der kommunalen Beitragszahlung richtet sich nach dem jeweiligen Entschuldungsbetrag. Ziel der Hessenkasse ist die Lösung des kommunalen Kassenkreditproblems. Dazu wurden im Geleitzug mit der Entschuldung haushaltsrechtliche Vorschriften verschärft. Zusätzlich zur Kassenkreditentschuldung sieht die Hessenkasse ein im Wesentlichen aus dem Landeshaushalt finanziertes Investitionsprogramm vor. Die Mittel aus dem Investitionsprogramm sind flexibel einsetzbar, etwa auch für die Instandhaltung und partiell für die Geldschuldentilgung.

Informationsseiten des Hessischen Ministeriums der Finanzen zur Hessenkasse:
https://finanzen.hessen.de/finanzen/hessenkasse





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger