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Kommunale Investitionen im Ländervergleich
Kommunale Investitionen im Ländervergleich
23. März 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die Kommunen sind in Deutschland wichtige Träger öffentlicher Investitionsausgaben. So beliefen sich z.B. die Ausgaben für
Sachinvestitionen (Summe aus Ausgaben für Baumaßnahmen und Erwerb von Sachvermögen) im Jahr 2013 in Deutschland auf 43,19 Mrd. Euro.
Davon entfielen 8,81 Mrd. Euro auf den Bund (20,4%), 11,30 Mrd. Euro auf die Länder (26,2%), 1,02 Mrd. Euro auf die Sozialversicherungsträger
(2,4%) und 22,07 Mrd. Euro auf die Kommunen (51,1%). Dies verdeutlicht die herausgehobene Stellung der Kommunen im staatlichen Investitionsverhalten.
Das Investitionsvolumen der Kommunen war in den letzten Jahren teilweise rückläufig. Im Vergleich einzelner Kommunen zeigt sich ferner ein
sehr heterogenes Bild. So kommt z.B. auch die Bundesregierung in einem jüngst veröffentlichten Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen zu folgender Feststellung:
"Die Investitionen der Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände) insgesamt entwickeln sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv, allerdings
wird diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen in den Ländern getragen. Demgegenüber können finanzschwache Kommunen
erforderliche Investitionen, z.B. zur Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau der örtlichen Infrastruktur, häufig nicht finanzieren.
Damit ist die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und
strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden. Denn eine funktionierende und effiziente Infrastruktur ist eine Voraussetzung für
eine positive Wirtschaftsentwicklung."
Die Bundesregierung hat daher beschlossen, dieser Entwicklung mit dem zuvor auszugsweise zitierten und nachfolgend verlinkten Gesetzentwurf
zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zu begegnen. Nach § 3 des Gesetzentwurfs zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) sollen insbesondere Investitionen in den Bereichen Bereiche
Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur, Energieeffizienz, Klimaschutz, Hochwasserschutz und Städtebau gefördert werden.
Zur Förderung und Entlastung der Kommunen werden 5,0 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 3,5 Mrd. Euro auf den neuen
Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen. Weitere 1,5 Mrd. Euro werden für die
Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 eingesetzt, um ihnen Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.
» Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Hrsg.: Bundesfinanzministerium
» Bundesregierung beschließt Eckwerte zum Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan 2015-2019
Hrsg.: Bundesfinanzministerium
In Anbetracht dieses anvisierten Investitionsförderprogramms des Bundes erscheint es zweckmäßig, den Status Quo des kommunalen
Investitionsverhaltens im Ländervergleich zu analysieren. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt daher im Vergleich der Flächenländer
das Volumen der Pro-Kopf-Investitionsausgaben für das aktuellste statistisch vorliegende Jahr, d.h. 2013. Genutzt wird die in der
Kassenstatistik für das 1.-4. Vierteljahr 2013 verwendete Abgrenzung des öffentlichen Gesamthaushalts (Kernhaushalte und Extrahaushalte).
In Abbildung 1 ist zunächst auffällig, dass der überwiegende Teil der Investitionsausgaben auf die Baumaßnahmen entfällt. In allen
Ländern liegen die Ausgaben für Baumaßnahmen höher als die Summe der Ausgaben in den fünf übrigen Investitionsarten.
Der Ländervergleich verdeutlicht des Weiteren, dass die wirtschaftsstarken Länder Bayern und Baden-Württemberg mit großem Abstand
am meisten investieren. Wirtschaftsschwache Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland erreichen demgegenüber nur
vergleichsweise niedrige Investitionsniveaus. Dies verdeutlicht die große Heterogenität im Ländervergleich. Darüber hinaus ist
zu beachten, dass die Investitionsausgaben auch innerhalb der Länder nicht homogen sind. Vielmehr investieren die finanzstarken
Kommunen eines Landes i.d.R. mehr als die finanzschwachen Kommunen des betreffenden Landes. Diese Feststellungen finden sich im
oben genannten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Heterogenität der kommunalen Investitionstätigkeit wieder.
Da Investitionen später direkt und/oder indirekt zu tendenziell höheren Ertragspotenzialen für die investierenden Kommunen führen
(z.B. Gebührenerträge, neue Unternehmen siedeln sich an, neue Bürger ziehen in die Kommune), kann das angesprochene Ungleichgewicht
im Investitionsverhalten die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen verfestigen bzw. weiter vergrößern.
Einschränkend ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass sich die Finanzlage der investierenden Kommune nur verbessert, sofern die
direkt und/oder indirekt generierten zusätzlichen Erträge nicht durch noch höhere investitionsbedingte Folgekosten zu zusätzlichen
Defiziten führen.
Das oben aufgezeigte Bild der kommunalen Investitionsausgaben wird auch noch einmal bei Betrachtung der absoluten Werte deutlich.
So investieren z.B. Baden-Württemberg und Bayern in absoluten Beträgen mehr als Nordrhein-Westfalen, obwohl Nordrhein-Westfalen
deutlich mehr Einwohner hat. Insgesamt entfallen 46,2% der gesamten kommunalen Investitionsausgaben im Jahr 2013 auf die beiden
südlichsten Bundesländer.
Wie bereits erwähnt, machen die Ausgaben für Baumaßnahmen den überwiegenden Teil der kommunalen Investitionsausgaben aus. Interessant
ist daher ein differenzierterer Blick auf diesen Teil der Investitionsausgaben. Konkret ermöglicht die hier zugrunde gelegte
Kassenstatistik für die Baumaßnahmen eine Unterscheidung nach Aufgabenbereichen (siehe Abbildung 2). Deutlich wird dabei, dass die
Aufgabenbereiche "Straßen" (24,4%) und "Allgemeinbildende und berufliche Schulen" (14,39%) die Hauptfelder kommunaler Ausgaben für
Baumaßnahmen sind. Mehr als fünf Prozent des Gesamtvolumens sind darüber hinaus für die Aufgabenbereiche "Allgemeine Verwaltung"
(6,99%), "Abwasserbeseitigung" (6,57%) und "Städteplanung, Vermessung, Bauordnung" (5,57%) festzustellen.
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