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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunale Investitionen im Ländervergleich

Kommunale Investitionen im Ländervergleich
23. März 2015  |  Autor: Andreas Burth



Die Kommunen sind in Deutschland wichtige Träger öffentlicher Investitionsausgaben. So beliefen sich z.B. die Ausgaben für Sachinvestitionen (Summe aus Ausgaben für Baumaßnahmen und Erwerb von Sachvermögen) im Jahr 2013 in Deutschland auf 43,19 Mrd. Euro. Davon entfielen 8,81 Mrd. Euro auf den Bund (20,4%), 11,30 Mrd. Euro auf die Länder (26,2%), 1,02 Mrd. Euro auf die Sozialversicherungsträger (2,4%) und 22,07 Mrd. Euro auf die Kommunen (51,1%). Dies verdeutlicht die herausgehobene Stellung der Kommunen im staatlichen Investitionsverhalten.

Das Investitionsvolumen der Kommunen war in den letzten Jahren teilweise rückläufig. Im Vergleich einzelner Kommunen zeigt sich ferner ein sehr heterogenes Bild. So kommt z.B. auch die Bundesregierung in einem jüngst veröffentlichten Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zu folgender Feststellung:

"Die Investitionen der Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände) insgesamt entwickeln sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv, allerdings wird diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen in den Ländern getragen. Demgegenüber können finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen, z.B. zur Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau der örtlichen Infrastruktur, häufig nicht finanzieren. Damit ist die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden. Denn eine funktionierende und effiziente Infrastruktur ist eine Voraussetzung für eine positive Wirtschaftsentwicklung."

Die Bundesregierung hat daher beschlossen, dieser Entwicklung mit dem zuvor auszugsweise zitierten und nachfolgend verlinkten Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zu begegnen. Nach § 3 des Gesetzentwurfs zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) sollen insbesondere Investitionen in den Bereichen Bereiche Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur, Energieeffizienz, Klimaschutz, Hochwasserschutz und Städtebau gefördert werden.

Zur Förderung und Entlastung der Kommunen werden 5,0 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 3,5 Mrd. Euro auf den neuen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen. Weitere 1,5 Mrd. Euro werden für die Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 eingesetzt, um ihnen Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.

» Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und
    zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von
    Asylbewerbern

    Hrsg.: Bundesfinanzministerium

» Bundesregierung beschließt Eckwerte zum Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan 2015-2019
    Hrsg.: Bundesfinanzministerium

In Anbetracht dieses anvisierten Investitionsförderprogramms des Bundes erscheint es zweckmäßig, den Status Quo des kommunalen Investitionsverhaltens im Ländervergleich zu analysieren. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt daher im Vergleich der Flächenländer das Volumen der Pro-Kopf-Investitionsausgaben für das aktuellste statistisch vorliegende Jahr, d.h. 2013. Genutzt wird die in der Kassenstatistik für das 1.-4. Vierteljahr 2013 verwendete Abgrenzung des öffentlichen Gesamthaushalts (Kernhaushalte und Extrahaushalte).

In Abbildung 1 ist zunächst auffällig, dass der überwiegende Teil der Investitionsausgaben auf die Baumaßnahmen entfällt. In allen Ländern liegen die Ausgaben für Baumaßnahmen höher als die Summe der Ausgaben in den fünf übrigen Investitionsarten.

Der Ländervergleich verdeutlicht des Weiteren, dass die wirtschaftsstarken Länder Bayern und Baden-Württemberg mit großem Abstand am meisten investieren. Wirtschaftsschwache Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland erreichen demgegenüber nur vergleichsweise niedrige Investitionsniveaus. Dies verdeutlicht die große Heterogenität im Ländervergleich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Investitionsausgaben auch innerhalb der Länder nicht homogen sind. Vielmehr investieren die finanzstarken Kommunen eines Landes i.d.R. mehr als die finanzschwachen Kommunen des betreffenden Landes. Diese Feststellungen finden sich im oben genannten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Heterogenität der kommunalen Investitionstätigkeit wieder.

Da Investitionen später direkt und/oder indirekt zu tendenziell höheren Ertragspotenzialen für die investierenden Kommunen führen (z.B. Gebührenerträge, neue Unternehmen siedeln sich an, neue Bürger ziehen in die Kommune), kann das angesprochene Ungleichgewicht im Investitionsverhalten die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen verfestigen bzw. weiter vergrößern. Einschränkend ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass sich die Finanzlage der investierenden Kommune nur verbessert, sofern die direkt und/oder indirekt generierten zusätzlichen Erträge nicht durch noch höhere investitionsbedingte Folgekosten zu zusätzlichen Defiziten führen.

Gesamte Investitionsausgaben der kommunalen Kern- und Extrahaushalte im Jahr 2013 nach Ausgabearten im Ländervergleich (in Euro je Einwohner)

Das oben aufgezeigte Bild der kommunalen Investitionsausgaben wird auch noch einmal bei Betrachtung der absoluten Werte deutlich. So investieren z.B. Baden-Württemberg und Bayern in absoluten Beträgen mehr als Nordrhein-Westfalen, obwohl Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Einwohner hat. Insgesamt entfallen 46,2% der gesamten kommunalen Investitionsausgaben im Jahr 2013 auf die beiden südlichsten Bundesländer.

Gesamte Investitionsausgaben der kommunalen Kern- und Extrahaushalte im Jahr 2013 nach Ausgabearten im Ländervergleich (in Mio. Euro)

Wie bereits erwähnt, machen die Ausgaben für Baumaßnahmen den überwiegenden Teil der kommunalen Investitionsausgaben aus. Interessant ist daher ein differenzierterer Blick auf diesen Teil der Investitionsausgaben. Konkret ermöglicht die hier zugrunde gelegte Kassenstatistik für die Baumaßnahmen eine Unterscheidung nach Aufgabenbereichen (siehe Abbildung 2). Deutlich wird dabei, dass die Aufgabenbereiche "Straßen" (24,4%) und "Allgemeinbildende und berufliche Schulen" (14,39%) die Hauptfelder kommunaler Ausgaben für Baumaßnahmen sind. Mehr als fünf Prozent des Gesamtvolumens sind darüber hinaus für die Aufgabenbereiche "Allgemeine Verwaltung" (6,99%), "Abwasserbeseitigung" (6,57%) und "Städteplanung, Vermessung, Bauordnung" (5,57%) festzustellen.

Ausgaben der kommunalen Kern- und Extrahaushalte für Baumaßnahmen im Jahr 2013 nach Aufgabenbereichen (in Mio. Euro und in Prozent)





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger