Als allgemeiner Abschluss wird nach
IPSAS der Abschluss einer
öffentlichen Gebietskörperschaft bezeichnet, der den Informationsbedürfnissen derjenigen Abschlussadressaten genügen, deren Interesse an Finanzinformationen eher allgemeinen Charakter hat (z.B. Bürger/Wähler).
Zur Befriedigung spezifischer Informationsbedürfnisse (z.B. der Parlamentarier) können nach IPSAS zusätzlich zum allgemeinen Abschluss sog.
Zweckabschlüsse erstellt werden.