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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Abschluss, allgemeiner
Als allgemeiner Abschluss wird nach
IPSAS der Abschluss einer
öffentlichen Gebietskörperschaft bezeichnet, der den Informationsbedürfnissen derjenigen Abschlussadressaten genügen, deren Interesse an Finanzinformationen eher allgemeinen Charakter hat (z.B. Bürger/Wähler).
Zur Befriedigung spezifischer Informationsbedürfnisse (z.B. der Parlamentarier) können nach IPSAS zusätzlich zum allgemeinen Abschluss sog.
Zweckabschlüsse erstellt werden.
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